Der Nationalrat hat die Pflegeinitiative umgesetzt. So nennt er es zumindest.
- Yannick Güttinger

- 29. Apr.
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 5. Mai
Der Nationalrat hat die Pflegeinitiative umgesetzt. Mit 95 zu 61 Stimmen, bei zahlreichen Enthaltungen. Was er konkret beschlossen hat: Die Höchstarbeitszeit bleibt bei 50 Stunden, der Sonntagszuschlag wurde von 50 auf 25 Prozent halbiert, die Normalarbeitszeit bei 42 Stunden fixiert. Das Volk stimmte 2021 mit 61 Prozent Ja. Was heute beschlossen wurde, nennt sich Umsetzung. Es ist die freundlichste Variante des Gegenteils.
Die Fakten: Die Schlussabstimmung war eindeutig bürgerlich. SVP und mehrheitlich FDP wollten die Vorlage ganz zurückweisen – scheiterten an der Mitte. Die Mitte hielt das Gesetz im Grundsatz aufrecht, strich aber das Wesentliche: keine Arbeitszeitreduktion, kein erhöhter Sonntagszuschlag, keine Bundeskompetenz zur Absenkung der Normalarbeitszeit auf 40 Stunden. Was übrig bleibt: Kaffeepausen gelten als Arbeitszeit, Dienstpläne müssen vier statt zwei Wochen im Voraus mitgeteilt werden.
Die Details: Die Zahlen, über die sieben Stunden gestritten wurde, sind konkret. Rund ein Drittel des Pflegepersonals verlässt den Beruf nach wenigen Jahren. 14'000 Stellen sind unbesetzt – fast doppelt so viele wie vor der Pandemie. Der Bedarf in Spitälern wächst bis 2030 um 14 Prozent, in Pflegeheimen um 26 Prozent. Eine Reduktion der Normalarbeitszeit auf 40 Stunden hätte Mehrkosten von 295 Millionen Franken für Spitäler und 265 Millionen für Pflegeheime bedeutet. Die bürgerliche Mehrheit nannte das unverantwortlich. Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider (SP, EDI) nannte Untätigkeit teurer.
Der Haken: Wie der «Bundeshaus Insider» berichtete, ist der Nationalratsentscheid kein Einzelfall – er ist ein Muster. Die Masseneinwanderungsinitiative 2014, die Alpeninitiative 1994, jetzt die Pflegeinitiative: Das Parlament nimmt sich Spielraum, den der Initiativtext lässt, und nutzt ihn maximal – gegen die Richtung des Volksauftrags. SVP-Nationalrat Rémy Wyssmann nannte das «Wunschdenken» der Initianten. Das ist eine korrekte Beschreibung dessen, was Parlamentsmehrheiten seit dreissig Jahren tun.
Meine Beurteilung: Die Frage nach den Kosten war berechtigt. Sie war 2021 bekannt. Das Volk hat mit 61 Prozent trotzdem Ja gesagt – und alle Stände ausser Appenzell Innerrhoden. Nun ist der Ständerat am Zug. Dort könnten einzelne Punkte korrigiert werden. Ob das reicht, um den Volksauftrag noch erkennbar zu machen, ist offen. Meistens reicht es nicht.
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