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Demokratie-Initiative: Der Nationalrat hat entschieden. Was er dabei offenbart hat.

Aktualisiert: 5. Mai



130 zu 62 Stimmen. Der Nationalrat lehnt die Demokratie-Initiative ab – und tut so, als hätte die fünfeinhalbstündige Debatte keine Fragen aufgeworfen, die er beantworten müsste. Die Initiative wollte die Einbürgerungshürden senken und vereinheitlichen: fünf statt zehn Jahre Aufenthalt, bundeseinheitliche Kriterien, kein kantonaler Wildwuchs. Sie scheiterte erwartbar. Was bleibt, ist der Zustand, der zur Initiative geführt hat.


Die Fakten: Heute gelten für eine Einbürgerung mindestens zehn Jahre Aufenthalt, Niederlassungsbewilligung C und kantonale Zusatzkriterien. Die Initiative hätte auf fünf Jahre gesenkt, Sozialhilfeabhängigkeit wäre kein Hindernis mehr gewesen. Laut einer Bundesvergleichsstudie hat die Schweiz nach Zypern die strengsten Einbürgerungsregeln Europas – bei einer Einbürgerungsrate von 1,9 Prozent gegenüber dem europäischen Schnitt von 2,6 Prozent.


Die Details: 2,5 Millionen Menschen leben in der Schweiz ohne Stimmrecht – rund ein Viertel der Bevölkerung. Viele zahlen Steuern, sind hier aufgewachsen, sprechen die Sprache. Die Gegner der Initiative – SVP, FDP, Mitte, GLP – argumentierten mit dem dreistufigen Einbürgerungssystem (Bund, Kanton, Gemeinde) und der Integrationsvoraussetzung. Die Einbürgerung sei Abschluss, nicht Beginn. Das ist eine nachvollziehbare Position. Es ist auch die Position, mit der Schweizer Gemeinden Einbürgerungen seit Jahrzehnten verweigern – bei Kosten

zwischen 600 und 5'000 Franken je nach Wohnort.


Die FDP war gespalten: GLP-Nationalrätin Corina Gredig stimmte mit Nein, brachte aber einen Gegenvorschlag ein, der die erleichterte Einbürgerung der zweiten Ausländergeneration ermöglichen wollte. Er scheiterte. Die SVP konterte mit dem Antrag, Doppelbürger nach Einbürgerung zum Verzicht auf den Zweitpass zu verpflichten – eine Massnahme, die direkt Auslandschweizer betroffen hätte. Auch dieser Antrag scheiterte.


Der Haken: Eine parlamentarische Initiative der zuständigen Kommission bleibt auf der Traktandenliste: Sie will verhindern, dass ein Wohnortswechsel in eine andere Gemeinde die Einbürgerungsfrist neu beginnen lässt. Das ist die Minimalmassnahme. Der Ständerat berät das Dossier als Nächstes.


Das ist kein Fortschritt. Es ist Besitzstandswahrung mit komiteehaftem Zierrat.


Meine Beurteilung: Die Initiative war schlecht konstruiert: zu breite Kriterien, zu wenig Rücksicht auf das Schweizer Verständnis von Einbürgerung als Akt der Gemeinschaft. Ihre Ablehnung war richtig.


Aber die Diagnose, die sie auslöst, bleibt: Ein System, das denselben Test für verschiedene Gemeinden unterschiedlich administriert, das Kosten zwischen 600 und 5'000 Franken variiert und das ausgerechnet jenen am schwersten macht, die hier aufgewachsen sind – dieses System braucht keine Initiative. Es braucht eine Reformbereitschaft, die der Nationalrat gerade nicht gezeigt hat.


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