Das Misstrauen, das keiner ausspricht
- Yannick Güttinger

- 27. Apr.
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 5. Mai
Die 10-Millionen-Initiative der SVP ist 14 Seiten lang. Sie enthält zwei zusätzliche Verfassungsartikel, drei Übergangsbestimmungen, kaskadenartige Auslösemechanismen und juristische Definitionen. Das ist keine Volksinitiative. Das ist ein Vollzugsgesetz in Verfassungsrang. Und es zeigt, wie tief das Misstrauen zwischen Initiantenkomitees und dem Parlament geworden ist.
Wie sind wir hier?
Die Antwort beginnt 2014. Die Masseneinwanderungsinitiative wurde mit 50,3 Prozent angenommen. Sie war klar formuliert: Die Schweiz steuert die Zuwanderung eigenständig. Was folgte, war eine jahrelange Debatte über Umsetzungsfristen, Kontingente, Inländervorrang und schliesslich eine Regelung, die den Initiativtext weitgehend ignorierte – weil er den bilateralen Verträgen widersprach.
Das war kein Betriebsunfall. Das war Muster. Die Alpeninitiative von 1994 – das Begrenzungsziel für den Lastwagenverkehr ist 30 Jahre später noch nicht erreicht. Die Pflegeinitiative von 2021 – das Parlament diskutiert immer noch über Umsetzung, während die Pflegenden weiter auf bessere Bedingungen warten.
Was das System falsch macht
Initiantenkomitees haben daraus eine Konsequenz gezogen: Sie schreiben die Umsetzung direkt in den Verfassungstext. Sie verpflichten den Bundesrat, die gewünschten Massnahmen per Verordnung durchzusetzen – am Parlament vorbei.
Das ist staatsrechtlich problematisch. Der Verordnungsweg lässt kein parlamentarisches Mitspracherecht und kein Referendum zu. Fakten werden geschaffen, bevor die Demokratie spielen kann. Wer die direkte Demokratie schützen will, schafft damit eine Abkürzung, die das System aushöhlt.
Die Akteure
Das Parlament hat dieses Problem selbst verursacht. Starke Lobbys – Gesundheitswesen, Landwirtschaft, Finanzbranche – setzen sich in Kommissionen durch, verzögern Umsetzungsfristen, verwässern Texte. Initiantenkomitees, die Monate und Millionen in ein Volksbegehren investiert haben, erleben das als Betrug.
Der Bundesrat laviert. Er ist formal für die Umsetzung verantwortlich, aber politisch dem Kollegialprinzip verpflichtet. In der Mitte aller Widersprüche ist es bequemer, Zeit zu brauchen. Das Volk hat das letzte Wort – aber es hat kein Werkzeug, das Parlament zur Umsetzung zu zwingen. Das ist die eigentliche Lücke.
Szenarien
Wenn das Parlament die Pflegeinitiative erneut verwässert: Das Komitee der nächsten Gesundheitsinitiative wird noch detailliertere Verfassungstexte schreiben. Das ist keine Drohung, das ist die mechanische Konsequenz.
Wenn das Parlament die Umsetzung ernstnimmt: Der Trend könnte gebrochen werden. Die Pflegeinitiative ist die nächste Chance – sie steht nächste Woche auf dem Programm der Sondersession.
Diagnose
Das Grundproblem ist keine Frage der Rechtstechnik. Es ist eine Frage des Vertrauens. Wenn Initiantinnen einem Parlament nicht mehr vertrauen, dass es ihren Auftrag umsetzt, schreiben sie das Vertrauen heraus. Und ersetzen es durch Paragrafen.
Ein Parlament, das diese Diagnose nicht ernst nimmt, wird weiter mit Initiativen konfrontiert, die ihm weniger Spielraum lassen. Das ist keine Strafe. Das ist Demokratie, die auf sich selbst reagiert.
Fehler gefunden? Jetzt melden: redaktion@bundeshausinsider.ch










Kommentare