Das Bundesgericht hat die Unwahrheit gesagt. Das ist das neue Problem.
- Yannick Güttinger

- 6. Mai
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Das Bundesgericht hat gesagt, Richter Yves Donzallaz (64, parteilos) und Richterin Beatrice van de Graaf (55, SVP) seien «nie mit demselben Fall befasst» gewesen. Das war falsch. Die NZZ hat das Koordinationsurteil vom 18. September 2025 publiziert: Beide waren daran beteiligt. Das Bundesgericht wusste es.
Wie der «Bundeshaus Insider» berichtete, hat das Gericht die Affäre von Beginn an herunterzuspielen versucht. Die neue Frage ist nicht mehr, ob eine Beziehung bestand — das haben beide Richter bestätigt. Die neue Frage ist: Wer hat entschieden, die falsche Aussage zu verbreiten?
Die Fakten: Das Koordinationsurteil vom 18. September 2025 befasste sich mit einer Verfahrensfrage — ob eine Eingabe der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft fristgerecht war.¹ Weil die Frage alle Abteilungen betraf, führten alle Richter einen Meinungsaustausch durch. Alle. Auch Donzallaz. Auch van de Graaf. Das ist ein gemeinsamer Fall. Das Bundesgericht bestreitet das — und nennt es einen «Koordinationsaustausch», der nicht einem eigentlichen Urteil gleichkomme.
Das ist Semantik. Und sie funktioniert nicht.
Bundesrichter Yves Donzallaz hat selbst den Kommentar zu Art. 8 des Bundesgerichtsgesetzes verfasst — jener Bestimmung, die Lebensgemeinschaften zwischen Richtern verbietet. Er schrieb darin, ein «Zusammenleben von einigen Monaten» könne bereits eine Lebensgemeinschaft darstellen. Mehrere Quellen berichten, die Beziehung dauere weit länger als «einige Monate».
Das Bundesgericht kontrolliert sich selbst. Das ist das Systemproblem. Die GPK will seit Jahren eine Disziplinaraufsicht — nächste Woche entscheidet die Rechtskommission des Nationalrats. Was gestern noch eine strukturelle Forderung war, ist heute ein dringender Fall.
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