Das Bundesgericht kontrolliert sich selbst. Das ist das Problem. Seit Jahren.
- Yannick Güttinger

- 2. Mai
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 5. Mai
Zwei Bundesrichter haben eine Beziehung geführt — die nach Gesetz verboten ist. Das Bundesgericht hat es bestätigt. Es gibt keine Disziplinarinstrumente. Kein Amtsenthebungsverfahren. Keine Aufsichtsbehörde, die eingreifen kann. Die einzige Konsequenz: Im Herbst stellen sie sich der Wiederwahl. Und das Parlament kann eine Empfehlung abgeben. Das ist das System.
Die Fakten: Yves Donzallaz (64, parteilos, früher SVP) und Beatrice van de Graaf (55, SVP) haben gegenüber der Verwaltungskommission des Bundesgerichts bestätigt, dass zwischen ihnen eine Beziehung bestanden hat. Das Gesetz ist eindeutig: Personen in «dauernder Lebensgemeinschaft» dürfen nicht gleichzeitig dem Gericht angehören. Die Beziehung soll nach eigenen Angaben «vor Kurzem» beendet worden sein. Wann sie begann, ist umstritten. Recherchen des Tages-Anzeigers deuten auf frühestens 2022 hin.
Die Details: Donzallaz und van de Graaf sassen 2023 und 2024 gemeinsam in der Verwaltungskommission des Bundesgerichts – dem Leitungsorgan des Gerichts. Das Bundesgericht erklärt, die Beziehung habe damals noch nicht bestanden. Der Tages-Anzeiger berichtet, die beiden seien bereits 2022 in vertrauter Zweisamkeit gesichtet worden. Beide haben auf Anfragen nicht reagiert.
Was das rechtlich bedeutet: Wenn die Besetzungsvorschriften verletzt wurden, kann jede Prozesspartei, die in dieser Zeit einen Fall vor dem betroffenen Richter hatte, eine Revision verlangen. Das Bundesgericht betont, die beiden seien nie in derselben Abteilung gewesen und hätten nie gemeinsam geurteilt. Aber das Gesetz verbietet auch abteilungsübergreifende Beziehungen. Die Frage nach der «dauernden Lebensgemeinschaft» ist rechtlich nicht abschliessend definiert.
Der Haken: Das Bundesgericht hat kein Disziplinarinstrument. Der Bundesrat hat keines. Die Bundesversammlung kann Richter abberufen – dieses Instrument gilt aber nicht für das Bundesgericht. FDP-Ständerat Andrea Caroni (AR) spricht von einer «Lücke im System». Eine parlamentarische Initiative der GPK verlangt seit Jahren eine Disziplinaraufsicht – die Rechtskommission des Ständerats hat bereits zugestimmt, die Schwesterkommission des
Nationalrats entscheidet nächste Woche.
Und dann noch dies: Dass ausgerechnet die Weltwoche und Christoph Mörgeli – beides SVP-Umfeld – die Geschichte aufgebrochen haben, ist kein Zufall. Donzallaz hat 2022 die SVP verlassen, nachdem er jahrelang unter Parteidruck gestanden hatte. Er hatte Urteile gefällt, die nicht der Parteilinie entsprachen. Fraktionschef Thomas Aeschi und der damalige SVP-Präsident Albert Rösti hatten ihn zu einem Treffen eingeladen, um «die SVP-Grundsätze in der Rechtsprechung umzusetzen». Er kam nicht. Das ist der Hintergrund dieser Enthüllung.
Meine Beurteilung: Das Bundesgericht kontrolliert sich selbst. Das war immer das Problem – und dieser Fall macht es sichtbar. Dass nun ausgerechnet die SVP Rücktritt fordert, macht es nicht kleiner. Es macht es grotesker. Das Instrument, das fehlt, ist überfällig. Nächste Woche hat der Nationalrat die Gelegenheit, das zu ändern.
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