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Die Aufsicht sagt: kein höherer Zins. Die Pensionskasse zieht vor Gericht. Die Frage dahinter interessiert kaum jemanden.

Aktualisiert: 6. Mai



Die Pensionskasse Profond hat 2025 eine Gesamtrendite von 5,3 Prozent erwirtschaftet. Der Stiftungsrat wollte die Versicherten deutlich daran beteiligen. Die Aufsichtsbehörde hat das verboten. Jetzt zieht Profond vor das Bundesverwaltungsgericht – und stellt dabei eine Frage, die für die gesamte 2. Säule relevant ist: Wer hat das letzte Wort?


Die Fakten: Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) hat im Oktober 2024 festgelegt, dass Pensionskassen Leistungsverbesserungen nur dann gewähren dürfen, wenn die Wertschwankungsreserven danach noch mindestens 75 Prozent betragen. Profond hätte mit dem angestrebten Zinssatz diese Schwelle unterschritten. Der Stiftungsrat hat sich gefügt – aber gleichzeitig eine Verfügung erwirkt und dagegen Beschwerde eingereicht. Der festgelegte Zinssatz beträgt nun 2,25 Prozent.


Die Details: Profond verwaltet 18 Milliarden Franken für 105'000 Versicherte. Das Unternehmen steht im Wettbewerb mit anderen Sammelstiftungen – aber nicht mehr gleichberechtigt. Das Parlament hat im Herbst 2025 auf Antrag von Mitte-Ständerat Erich Ettlin aus Obwalden eine neue Ausnahme beschlossen: Öffentlich-rechtliche Pensionskassen sind neu von der 75-Prozent-Regel befreit. Sie stehen laut Gesetzgeber nicht im Wettbewerb. Profond-Chef Laurent Schlaefli sieht das anders: Er konkurriert direkt mit Vorsorgeeinrichtungen von Gemeinden und Kantonen.


Der Haken: Die Frage ist nicht, ob Profond recht hat. Die Frage ist, wer in der 2. Säule eigentlich entscheidet — der Stiftungsrat, der rechtlich und finanziell verantwortlich ist, oder eine Bundesbehörde, die per Weisung interveniert. Das Bundesverwaltungsgericht muss das klären. Es wird Jahre dauern.


Bis dahin gilt: Wer gut wirtschaftet, muss trotzdem auf Geheiss der Aufsicht bremsen. Wer öffentlich-rechtlich verfasst ist, darf grosszügiger sein. Das ist keine Gleichbehandlung.


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