Bundeshaus-Briefing, 1. Mai 2026
- Yannick Güttinger

- 1. Mai
- 5 Min. Lesezeit
Das gibt zu reden
Das Parlament und der Volkswille: Pflege als Probe aufs Exempel
Das Volk hat im November 2021 mit 61 Prozent und 25 Kantonen Ja zur Pflegeinitiative gesagt. Klarer geht es kaum. Was diese Woche im Nationalrat geschah, zeigt exemplarisch, wie das Parlament mit unbequemen Volksaufträgen umgeht.
Die Fakten: In der Sondersession vom 27. bis 30. April behandelte der Nationalrat die zweite Etappe der Umsetzung der Pflegeinitiative. Vorgelegt wurde ein Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP). Die zuständige Gesundheitskommission (SGK-N) hatte den bereits schwachen Entwurf des Bundesrats in zentralen Punkten noch weiter beschnitten – und der Nationalrat folgte ihr fast ausnahmslos.
Die Details:
Die Reduktion der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 50 auf 45 Stunden: abgelehnt
Die Kompetenz des Bundesrats, die Normalarbeitszeit im Bedarfsfall auf 40 Stunden zu senken: abgelehnt
Verbesserte Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit: gestrichen
Das Klagerecht der Verbände als Durchsetzungsinstrument: gestrichen
Am Montag, dem Tag vor der Debatte, übergaben 200 Pflegende auf dem Bundesplatz einen Appell mit fast 190’000 Unterschriften – und forderten eine vollständige und sofortige Umsetzung. Der Nationalrat debattierte sechs Stunden und kam zum gegenteiligen Ergebnis
Das Problem: Die bürgerliche Mehrheit argumentiert mit Kosten und Fachkräftemangel. Beides sind reale Probleme. Was sie unterschlägt: Wer keine besseren Arbeitsbedingungen schafft, löst den Fachkräftemangel nicht – er verschärft ihn. Das Volk hat nicht für mehr Ausbildungsplätze allein abgestimmt. Es hat für bessere Arbeitsbedingungen abgestimmt. Die SGK-N hat daraus ein Gesetz gemacht, das diesen Auftrag weitgehend ignoriert. Das Geschäft geht nun an den Ständerat.
Meine Beurteilung: Die Pflegeinitiative ist ein Lehrstück in Sachen politischer Demontage im Zeitlupentempo. Zuerst empfahl das Parlament die Ablehnung – das Volk sagte trotzdem deutlich Ja. Dann dauerte die erste Umsetzungsetappe Jahre. Jetzt wird die zweite Etappe in der Kommission ausgehöhlt und im Plenum abgesegnet. Formal ist das legal. Politisch ist es eine Missachtung des Volkswillens, die Konsequenzen haben wird. Die Gewerkschaften haben bereits auf ein Referendum hingewiesen. Das wäre die logische Folge – und eine neue Volksabstimmung über dieselbe Grundfrage: Nehmt ihr die Pflege ernst oder nicht?
Das läuft sonst noch
Die Demokratie-Initiative: Kein Gegenvorschlag, kein Anrecht
Die Fakten: Am Donnerstag empfahl der Nationalrat die Volksinitiative «Für ein modernes Bürgerrecht (Demokratie-Initiative)» zur Ablehnung – und auch ohne Gegenvorschlag. Die Initiative verlangt, dass Ausländerinnen und Ausländer nach fünf Jahren rechtmässigem Aufenthalt in der Schweiz Anspruch auf Einbürgerung haben sollen, unabhängig von der Niederlassungsbewilligung.
Das Problem: Die Initiative identifiziert ein reales Problem korrekt. Das Schweizer Einbürgerungsverfahren ist teuer, uneinheitlich und an manchen Orten willkürlich. Die Lösung aber ist falsch. Ein gesetzlicher Anspruch auf Einbürgerung nach fünf Jahren – ohne Sprach- oder Integrationsnachweis als zwingendes Kriterium – verwandelt die Einbürgerung in einen Verwaltungsakt. Das will die Mehrheit der Bevölkerung nicht, und SVP-Nationalrat Lukas Reimann brachte es auf den Punkt: «Oder wollen Sie hier im Bundeshaus Schweizermacher spielen?» Die SP sprach von «entwürdigenden» Gemeindebefragungen – das stimmt stellenweise, ändert aber nichts daran, dass die Initiative zu weit geht.
Meine Beurteilung: Die Ablehnung ist richtig. Falsch ist, dass kein Gegenvorschlag kommt, der die realen Missstände im Verfahren beheben würde. Willkürliche Prüfungen in einzelnen Gemeinden sind ein Problem, das eine Lösung verdient – nur eben keine, die das Kind mit dem Bade ausschüttet.
Die Sondersession: Was sonst noch lief
Drei Randnotizen aus dem Bundeshaus, die nicht untergehen sollten:
Sechs neue Nationalrätinnen und Nationalräte traten ihr Amt an – vier für die SP, zwei für die Grünen. Darunter SP-Co-Präsidentin Mattea Meyer, die nach krankheitsbedingter Abwesenheit seit Dezember zurückkehrte. Ihre Rückkehr wurde von der Ratspräsidentin nicht angekündigt – eine interessante protokollarische Entscheidung.
Der Nationalrat lehnte es mit 121 zu 51 Stimmen ab, den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft je eine volle Standesstimme zu gewähren. Der Entscheid war erwartet – die Halbkantone werden Halbkantone bleiben.
Eine neue Regel gilt seit dieser Sondersession erstmals: Während der Sondersession dürfen keine neuen Vorstösse eingereicht werden. Das Ziel ist, den Pendenzenberg abzutragen. Ob es gelingt, darf bezweifelt werden. Die «Vorstosskönige», wie NZZ und Mitte-Mann Philipp Matthias Bregy sie nennen, werden dieselben Vorstösse in der Sommersession einreichen.
Was nächste Woche aktuell wird
Kommissionen
1. Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) – Rahmenverträge mit der EU, 5. Mai
Die SPK-S beugt sich am 5. Mai über institutionelle Kernfragen des Pakets Schweiz–EU: die dynamische Rechtsübernahme und die Rolle des Europäischen Gerichtshofs. Dies sind die härtesten politischen Nüsse. Die SVP sieht darin Unterwerfung unter fremde Richter. FDP und Mitte halten dagegen, das Schiedsgericht sei eigenständig und der EuGH nur bei Auslegungsfragen des EU-Rechts bindend. In dieser Kommission werden die Konturen der bürgerlichen Mehrheitsposition sichtbar werden – oder ihre Risse.
Zu beachten: Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates hatte das Dossier bereits am 16. April und 27. April behandelt. Das Stromabkommen gilt intern als hoch problematisch – mehrere Kommissionsmitglieder sehen dafür nach aktuellem Stand keine Mehrheit. Die Idee, das Stromabkommen aus dem Gesamtpaket herauszulösen, gewinnt Anhänger. Die EU hat das bisher nicht kommentiert – aber unmissverständlich klargemacht, dass die Verträge als Paket verhandelt wurden.
Meine Beurteilung: Das Parlament soll zu einem über 1000-seitigen Paket Ja oder Nein sagen. Es kann inhaltlich nur bei den Begleitmassnahmen einwirken. Das ist politisch unbefriedigend und strukturell richtig so. Wer das Paket jetzt in Einzelteile zerlegen will, spielt mit dem Gesamtergebnis. Ob das die EU akzeptiert, ist offen. Ob es innenpolitisch nützt, ebenfalls.
2. Weitere Kommissionsarbeiten zum EU-Paket
Parallel laufen die Beratungen in den thematischen Fachkommissionen. Die Energiekommission des Ständerats hat das Stromabkommen bereits behandelt – mit grossen Vorbehalten der SVP und der Bergkantonvertreter rund um die Wasserkraftfrage. Die Wirtschaftskommission des Ständerates hatte das Thema am 27. April. Die Kommissionsarbeit zum EU-Paket dominiert den parlamentarischen Frühling.
Bundesratssitzung Mittwoch, 6. Mai
Keine grossen Entscheide sind angekündigt. Der Bundesrat nimmt nach der Sondersession die reguläre Arbeit auf. Zu erwarten sind Routinegeschäfte und Medienmitteilungen aus den Departementen. Spannend bleibt, ob das EJPD unter Beat Jans zum laufenden Asylbereich kommuniziert – die Zahlen für April dürften diese Woche vorliegen.
Weitere Termine
Am 3. Mai findet die Glarner Landsgemeinde statt – mit 13 Traktanden, darunter ein umstrittener Pendlerabzugsdeckel von maximal 6000 Franken und eine neue Verkehrsabgabe für Elektrofahrzeuge. Politisch relevant für alle Kantone, die ähnliche Spardebatten führen.
Die Volksabstimmung vom 14. Juni rückt näher. Über den Tisch kommen: die «Keine 10-Millionen-Schweiz»-Initiative der SVP und das Zivildienstgesetz. Die Abstimmungskampagne läuft an.
Und dann noch dies
Der 1. Mai ist Feiertag. Auf dem Bundesplatz wird gefeiert und demonstriert, wie jedes Jahr. Die Gewerkschaften fordern mehr Lohn, bessere Arbeitsbedingungen und die vollständige Umsetzung der Pflegeinitiative. Im Nationalrat hat diese Woche eine bürgerliche Mehrheit genau das verweigert.
Das ist keine Kritik an der bürgerlichen Position. Sachpolitisch gibt es gute Argumente für Kostenkontrolle und Flexibilität. Es ist aber eine Beobachtung zur Ironie des Terminkalenders: Der Tag der Arbeit fällt dieses Jahr auf den Freitag nach jener Sondersession, in der das Parlament den Pflegenden gesagt hat – höflich, aber unmissverständlich –, dass ihr Volksauftrag warten muss.
Ich wünsche Ihnen ein gutes Wochenende.







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